Personalfokus Wie Arbeitgeber bei Altersvorsorge und Absicherung unterstützen können
Was ist eine betriebliche Altersversorgung?
Die meisten Deutschen arbeiten einen Großteil ihres Lebens. Wer dann endlich im verdienten Ruhestand ist, möchte seinen Lebensstandard halten. Die gesetzliche Rente allein reicht dafür meist nicht aus.
Dennoch nutzen immer noch wenige die Unterstützungsmöglichkeiten ihres Arbeitgebers wie die betriebliche Altersversorgung,
so Rene Wördemann, bAV-Experte der ERGO Vorsorge Lebensversicherung. „Der Arbeitgeber übernimmt hierbei die Beitragszahlungen der Betriebsrente. Alternativ können Arbeitnehmer über die sogenannte Entgeltumwandlung einen Teil ihres Bruttogehalts einzahlen.“ Seit 2019 sind Arbeitgeber dann verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent beizusteuern. „In eine bAV können Arbeitnehmer darüber hinaus weitere Vorsorgemöglichkeiten integrieren, zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsrente oder eine Hinterbliebenenabsicherung“, ergänzt Wördemann.
Vorteile der Entgeltumwandlung
Für Angestellte, deren Arbeitgeber bisher keine bAV angeboten hat, gibt es gute Nachrichten: Sie haben ein Recht auf Entgeltumwandlung.
Neben dem Vorteil, die spätere Rente aufzustocken, profitieren Arbeitnehmer mit einer Betriebsrente zudem von Steuervorteilen sowie geringeren Sozialabgaben, da die Beiträge direkt von ihrem Bruttogehalt abgehen,
so der Experte der ERGO Vorsorge Lebensversicherung. „Der steuerfreie Höchstbeitrag liegt derzeit bei 7.248 Euro im Jahr, sowie bei 3.624 Euro für Sozialabgaben.“ Das entspricht acht Prozent beziehungsweise vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West). Zwar fallen auf die späteren Auszahlungen Steuern an. Allerdings sind diese meist geringer als im aktiven Erwerbsleben. Zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss ist die Entgeltumwandlung daher eine sinnvolle Vorsorgeform. Wördemann empfiehlt deshalb, unbedingt beim Chef nach einer bAV zu fragen.
Was passiert beim Jobwechsel mit der bAV?
Jüngere Menschen können es sich kaum vorstellen, ihr Leben lang beim gleichen Arbeitgeber zu bleiben. Doch was passiert bei einem Jobwechsel mit der Betriebsrente? „Arbeitnehmer müssen sich keine Sorgen machen“, so der bAV-Experte von ERGO. „Die bisher angesparte Zusatzrente ist ihnen sicher. Generell ist es möglich, den bestehenden Vertrag bei Einzahlungen in eine Direktversicherung mitzunehmen – der neue Arbeitgeber muss dem jedoch zustimmen.“ Lehnt dieser ab, können Arbeitnehmer den Vertrag entweder ruhen lassen, die Beiträge selbst von ihrem Nettogehalt einzahlen – dann allerdings ohne Steuervorteile – oder die bisherige bAV auf einen Vertrag beim neuen Arbeitgeber übertragen.
Es existieren demnach viele Möglichkeiten, um dauerhafte Einzahlungen in die bAV-Verträge zu gewährleisten,
ergänzt Wördemann.
Insolvenz des Arbeitgebers?
Wirtschaftliche Krisen können auch die größten Konzerne in finanzielle Notlagen bringen. Geht der Arbeitgeber insolvent, stellt das die meisten Mitarbeitenden vor große finanzielle Herausforderungen.
Muss der Arbeitgeber Insolvenz anmelden, ist die Betriebsrente in jedem Fall sicher,
erklärt der bAV-Experte von ERGO. „Entweder übernimmt der sogenannte Pensionssicherungsverein oder das Versicherungsunternehmen dann die Rentenzahlungen im Ruhestand.“
Zuschüsse durch vermögenswirksame Leistungen
Neben der bAV haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, mit „Vermögenswirksamen Leistungen“ (VL) für den Ruhestand zu sparen. „Dabei zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss direkt in die vom Arbeitnehmer gewählte Anlageform und unterstützt damit beim Vermögensaufbau“, so Wördemann.
Die Zuschüsse können etwa in einen Banksparplan, Bausparvertrag oder Fondsparplan fließen. Diese Leistung ist allerdings freiwillig.
Arbeitnehmer, die unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, erhalten außerdem eine Förderung vom Staat. Übrigens: Es besteht auch die Möglichkeit, die Zuschüsse der VL für die bAV zu nutzen.
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