Personalfokus Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz gestartet, das BIBB launcht Portal für Ausbildungs- und Prüfungspersonal und Stellenanzeigen für Young Professionals

Seit Mitte November greifen erste Teile des neuen „Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat ein neues Portal für Ausbildungs- und Prüfungspersonal freigeschaltet und eine Analyse der Stellenanzeigen für Young Professionals zeigt, dass die Abschlüsse Bachelor und Master dort kaum genannt werden. Erfahren Sie jetzt mehr!

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Teile des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft getreten

Seit dem 18. November greift die erste Stufe des neuen „Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“. So gilt dann etwa für Arbeitskräfte, die über die „Blaue Karte“ einreisen, eine niedrigere Gehaltsschwelle. Fachkräfte aus nicht-reglementierten Berufen, deren ausländischer Abschluss in Deutschland anerkannt ist, können nun auch in anderen Branchen arbeiten. Über Details zu den neuen Regelungen informierte kürzlich die Bundesagentur für Arbeit per Pressemitteilung.

„Blaue Karte“ – Grenzen für Mindestjahresgehälter sinken

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für Staatsangehörige eines Landes außerhalb der EU, mit der sie in der EU eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können. Die Gehaltsgrenze dafür sinkt ab dem Jahr 2023 von 58.400 auf 43.800 Euro und liegt dann für Berufsanfänger und Bewerber in Mangelberufen bei 39.682,80 Euro. Auch die Liste dieser so genannten Mangelberufe wird erweitert. Sie definiert, in welchen Berufen es einen Mangel an Arbeitskräften in Deutschland gibt. Berufe wie z. B. Führungskräfte im Bau und Lehrkräfte kommen nun dazu. Damit können nun mehr Bewerber über die Blaue Karte nach Deutschland einreisen.

Für bestimmte Berufe wird Branchenwechsel möglich

Fachkräfte in nicht-reglementierten Berufen, die bereits über eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung aus dem Ausland verfügen, konnten bisher nur in diesem Berufsfeld arbeiten. Nunmehr können diese Fachkräfte auch in anderen Branchen tätig werden. Ein Bäcker aus dem Ausland könnte nun auch eine Stelle in der Küche eines gastronomischen Betriebs aufnehmen.

Mehr Arbeitsaufnahmen aus Ländern des Westbalkan möglich

Außerdem wird die sogenannte „Westbalkanregelung“ in diesem ersten Schritt entfristet. Diese Regelung ermöglicht Staatsangehörigen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien den leichteren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Im kommenden Juni werden außerdem die Kontingente im Rahmen der Westbalkanregelung, also die Obergrenze für die Arbeitsmarktzustimmungen, von 25.000 auf 50.000 erhöht.

Informationen zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses gibt es bei der Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der BA.

Neues BIBB-Portal für das Ausbildungs- und Prüfungspersonal

BIBB Portal Leando

Der Parlamentarische Staatssekretär im BMBF, Dr. Jens Brandenburg, und Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser, BIBB-Präsident, während des Go-Live-Events von „Leando“ am 20.11.2023 (Bild: BIBB/Leando/Mannel).

„Leando“ heißt das kürzlich live geschaltete Portal für Ausbildungs- und Prüfungspersonal des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Es soll Verantwortlichen der beruflichen Bildung als zentrale Anlaufstelle dienen, um sich mit relevanten und qualitätsgesicherten Informationen rund um die tägliche Ausbildungspraxis und das Prüfungswesen zu versorgen. Entwickelt wurde Leando im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und in Zusammenarbeit mit der Zielgruppe, wie das BIBB betont.

Informieren, vernetzen, qualifizieren – mit diesem Dreiklang beschreibt das BIBB die zentralen Inhalte und Funktionen. Dazu gehören unter anderem Leitfäden zur Planung und Gestaltung der Ausbildung, Angebote zur Kompetenzentwicklung für Ausbilder und Prüfer, ein Online-Aufgabenmanager zur Entwicklung von Lern- und Arbeitsaufgaben für Auszubildende sowie verschiedene Communities zum Erfahrungsaustausch.

Dr. Jens Brandenburg, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, erklärte anlässlich des Go-lives: „Exzellente Ausbildung braucht exzellentes Personal. Deshalb fördern wir als Bundesbildungsministerium den Aufbau von Leando mit rund 20 Millionen Euro. Mit dem neuen Portal wollen wir das Ausbildungs- und Prüfungspersonal fit machen für aktuelle und zukünftige Anforderungen der Ausbildungs- und Prüfungspraxis. Es soll ihnen das dafür nötige Rüstzeug an die Hand geben. Damit leistet Leando auch einen wichtigen Beitrag zur Exzellenzinitiative Berufliche Bildung, mit der wir der Ausbildung neuen Schub geben und sie für junge Menschen noch sichtbarer und attraktiver machen.

Und BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser betont: „Die zentralen Dienste des Portals unterstützen das Ausbildungs- und Prüfungspersonal dabei, eine qualitativ hochwertige betriebliche Ausbildung aufzubauen und umzusetzen. Dadurch wird der dringend benötigte Fachkräftenachwuchs für unsere Wirtschaft in der Transformation bestens auf die Anforderungen einer zunehmend komplexen Arbeitswelt vorbereitet.

Stellenanzeigen für Young Professionals: Bachelor und Master kommen kaum vor

Arbeitgeber suchen händeringend Young Professionals (Hochschulabsolventen mit maximal drei Jahren Berufserfahrung). Zwischen Januar und Oktober schrieben Unternehmen und öffentliche Einrichtungen deutschlandweit über 160.000 Stellenangebote für sie aus. Der Bachelor-Abschluss stand als Anforderung aber in lediglich etwa 16.700 Stellen und der Master in circa 12.000 Stellen. Zu diesen Ergebnissen kommt die Berliner Personalmarktforschung Index Research. Analysiert wurden öffentlich geschaltete Stelleninserate in 200 Printmedien, 305 Online-Jobbörsen, dem Stellenportal der Bundesagentur für Arbeit und 657.000 Firmenwebsites.

Die Nachfrage nach Young Professionals steigt seit Jahren. Von Januar bis Oktober dieses Jahres veröffentlichten Arbeitgeber über 160.000 Stellen für Trainees, Volontäre, Juniors und Direkteinsteiger mit Hochschulabschluss. Im Gesamtjahr 2022 lag das Stellenangebot bei fast 195.000 Positionen. Zum Vergleich: 2021 veröffentlichten Arbeitgeber erst rund 144.000 und 2020 etwas mehr als 103.000 Stellen für Young Professionals.

Viele Absolventen orientieren sich an den in den Stellenanzeigen geforderten Abschlüssen. Statt den Bachelor- oder Master-Abschluss konkret zu benennen, verwenden fast 50 Prozent der personalsuchenden Firmen lediglich allgemeine Begriffe wie „Studienabschluss“, „Hochschulabschluss“ oder Universitätsabschluss“ als Voraussetzung. „Mit der konkreten Nennung des Bachelor- oder Master-Abschlusses sprechen Unternehmen Absolventen viel gezielter an. So ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass sie sich auch wirklich bewerben.“, betont Jürgen Grenz, CEO der Index Gruppe.

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Nennung des Bachelor-Abschlusses nur etwas angestiegen

Im Anforderungsprofil der Stellenausschreibungen für Young Professionals kommt der Bachelor noch kaum vor: Von insgesamt 160.000 Stellenangeboten in den ersten 10 Monaten 2023 wurde der Bachelor-Abschluss nur in rund 16.700 Positionen als Voraussetzung genannt. Das sind 10,4 Prozent der Anzeigen. Gegenüber dem Jahr 2019 ist das eine geringe Steigerung, seinerzeit lag der Anteil erst bei 7,8 Prozent.

Auch der Master-Abschluss scheint noch nicht in der Praxis angekommen zu sein

Der Master als Abschluss steht ebenfalls sehr selten als Anforderung in Stellen für Young Professionals. Zwischen Januar bis Oktober 2023 wurde der Master-Abschluss im Anzeigentext in nur rund 12.000 Stellen erwähnt, dies entspricht einem Anteil von lediglich 7,5 Prozent. Im Jahr 2019 lag der Anteil noch bei 6,6 Prozent.

Mit Blick auf die Bedeutung, die der Bachelor- und Masterabschluss für Young Professionals heute hat, sollten Personalverantwortliche ihr Wording in den Stellenausschreibungen anpassen“, fordert Jürgen Grenz.

 

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