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Personalfokus Pflicht zur KI-Schulung von Personal seit 2. Februar – worauf es ankommt und weitere News

Ab dem 2. Februar 2025 sind Unternehmen, bei denen KI-Systeme zum Einsatz kommen, grundsätzlich zur Schulung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit KI verpflichtet. Dies sieht der am 1. August 2024 in Kraft getretene EU AI Act vor. Lesen Sie dazu und zu weiteren Themen, die die Arbeitswelt bewegen, mehr in unserem Personalfokus.

(Bild: picture alliance / imageBROKER | Unai Huiz).

„Die Vermittlung von Kenntnissen über KI-Systeme wird damit für praktisch jedes Unternehmen zum Gebot der Stunde“, so Christopher Götz, Partner und Rechtsexperte im Bereich IT und Künstlicher Intelligenz sowie Leiter der deutschen Digital-Business-Praxis bei der Wirtschaftskanzlei Simmons & Simmons. Immer mehr Unternehmen verwenden KI-Systeme wie ChatGPT, Copilot oder auch Deepseek. Jeder Mitarbeiter, der solche KI-Systeme am Arbeitsplatz nutzt, muss künftig ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz aufweisen.

Christopher Götz rechnet damit, dass das Angebot von digitalen Schulungen in den nächsten Wochen und Monaten stark zunehmen wird – insbesondere, weil die Erlangung und die Erhaltung von KI-Kompetenz ein kontinuierlicher Prozess ist. Dabei sei eine holistische Herangehensweise sinnvoll: „Die Nutzung von KI-Systemen in Unternehmen wird von verschiedenen rechtlichen Vorgaben bestimmt. Neben dem EU AI Act kommen je nach KI und KI-Einsatz weitere Gesetze hinzu, die berücksichtigt werden müssen, zum Beispiel zur betrieblichen Resilienz und Cybersicherheit oder die Datenschutzgrundverordnung. Die rechtlichen Anforderungen hängen auch davon ab, ob man Anbieter oder Nutzer eines KI-Systems ist. Unternehmen sollten daher darauf achten, dass das Schulungsmaterial stets die relevanten rechtlichen Belange mit abbildet. Werden rechtliche Vorgaben beim KI-Einsatz nicht beachtet, können Bußgelder drohen“, erklärt Götz.

Gemäß Artikel 4 im EU AI Act haben Anbieter und Nutzer von KI-Systemen Maßnahmen zu ergreifen, „um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen.“ Dabei seien technische Kenntnisse und Erfahrungen sowie der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen.

ifo Institut: Industrieunternehmen streichen weiter Stellen

Nahezu alle Industriezweige wollen mit weniger Mitarbeitern auskommen. In der gesamten Wirtschaft ist die Personalplanung der Unternehmen etwas weniger restriktiv, was auf den Dienstleistungssektor zurückzuführen war. Das ifo Beschäftigungsbarometer stieg im Januar auf 93,4 Punkte, nach 92,4 Punkten im Dezember. 

Bei den Dienstleistern legte das Barometer zu und drehte in den positiven Bereich. Zuletzt war es kontinuierlich gesunken. Im Tourismus und von IT-Dienstleistern werden neue Mitarbeiter gesucht. In der Industrie zeichnet sich gegenwärtig keine Erholung ab. Ähnliches gilt für den Handel, wo aufgrund einer schwachen Kauflaune der Verbraucher weniger Personal gebraucht wird. Im Baugewerbe besteht eher die Tendenz, die Mitarbeiterzahl konstant zu halten. 

Die Stimmung in der Autoindustrie hat laut ifo Institut zum Jahresanfang ein neues Tief erreicht. Der Index für das Geschäftsklima der Branche sank im Januar auf minus 40,7 Punkte, von minus 35,0* Punkten im Dezember. „Die Autoindustrie steckt in der Krise fest. Vor allem sieht sie ihre Wettbewerbsposition ernsthaft in Gefahr“, sagt ifo Branchenexpertin Anita Wölfl. 

Das Geschäftsklima wurde sowohl von der aktuellen Geschäftslage als auch von den Erwartungen nach unten getrieben. Die Lage wurde mit minus 39,1 Punkte deutlich schlechter bewertet als im Vormonat (minus 32,6 Punkte). Die Erwartungen fielen auf minus 42,3 Punkte, von minus 37,3 Punkten. 

Immer mehr Deutsche klammern sich an ihren Job

Neues Jahr, neuer Job? Für viele Angestellte in Deutschland ist das aktuell kein Thema. Wie im Vorjahr hat das Jobportal Indeed auch wieder die Wechselbereitschaft deutscher Arbeitnehmender abgefragt. Ergebnis: Es gibt nur noch 55 Prozent und damit sechs Prozent weniger Wechselwillige als noch vor einem Jahr – und das, obwohl die Unzufriedenheit am Arbeitsplatz im Vorjahresvergleich leicht gestiegen ist.

Entsprechend begründen die meisten Befragten (44 Prozent), die trotz Unzufriedenheit an ihrem aktuellen Job festhalten, ihren fehlenden Wechselwillen mit der Jobsicherheit. Jeder Vierte schätzt darüber hinaus die finanzielle Stabilität der derzeitigen Jobsituation. Ebenso viele haben zudem Angst, dass sich ihre Situation durch einen Wechsel verschlechtern könnte. Andersherum hoffen 38 Prozent der Unzufriedenen, dass sich die Lage in ihrem Betrieb wieder verbessert. 31 Prozent wollen zudem Firma und Kollegen und Kolleginnen nicht im Stich lassen.

Ein Drittel rechnet für 2025 mit mehr Remote Work 

2024 setzten viele Unternehmen auf „Back to Office“ und schränkten Home-Office-Regelungen ein. Wie sehen Bewerbende das Jahr 2025? Eine softgarden-Umfrage unter 2.435 Jobsuchenden mit Schreibtischjobs zeigt:

  • 88 Prozent wünschen sich Home-Office, jedoch in unterschiedlichem Umfang.
  • 31 Prozent rechnen mit mehr Home-Office, 28 Prozent mit weniger, 41 Prozent  erwarten keine Veränderung.
  • Variierende Wünsche: 17 Prozent  möchten fast vollständig remote arbeiten, 19 Prozent  mindestens drei Tage pro Woche, 26 Prozent  ein bis zwei Tage, weitere 26 Prozent  nur gelegentlich.
  • Für 28 Prozent  ist Home-Office ein KO-Kriterium in der Bewerbung, besonders bei 25- bis 34-Jährigen (32 Prozent ) und Akademikern (32 Prozent ).

Fazit: Home-Office bleibt wichtig, aber nur für wenige ein Ausschlusskriterium.

 

 

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