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Arbeitsrecht Arbeitsgericht Erfurt bejaht eigene Zuständigkeit im Verfahren des Generalintendanten des Theaters Erfurt

Laut Medieninformationen des Landesarbeitsgerichts in Thüringen vom 5.11.2024 hat die 5. Kammer des Arbeitsgerichts Erfurt mit Beschluss vom 1. November 2024 entschieden, dass das Arbeitsgericht für das Verfahren über die außerordentlichen Kündigungen zuständig ist, die die Stadt Erfurt gegenüber dem Generalintendanten des Theaters Erfurt ausgesprochen hat.
Gemäß der Medieninformationen ist das Arbeitsgericht der Auffassung, dass der Generalintendant Arbeitnehmer der Stadt Erfurt ist. Als so genannter Werkleiter des Eigenbetriebs „Theater Erfurt“ vertrete der Generalintendant nicht die Stadt Erfurt.
Er unterliege einem, wenn auch eingeschränkten, Weisungsrecht des Oberbürgermeisters und den Vorgaben des Werkausschusses.
Gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Erfurt kann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eingelegt werden, teilte die Presse mit. Sofern die Entscheidung rechtskräftig wird, wird das Arbeitsgericht einen Termin zur Güteverhandlung bestimmen.
Der Erfurter Stadtrat hatte die außerordentliche Kündigung von Generalintendant Guy Montavon beschlossen. Die Entscheidung fiel nach MDR-Informationen in einer nicht-öffentlichen Sondersitzung.
Bereits vor Monaten war Montavon von seinen Aufgaben als Generalintendant des Theaters Erfurt freigestellt worden, nachdem Vorwürfe von Machtmissbrauch und finanziellen Ungereimtheiten öffentlich wurden.
Über die Person
Frank Priewe ist seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit war Frank Priewe auch als Manager in verschiedenen Funktionen, so u.a. als Personaldirektor, Geschäftsführer, Vorstand & Arbeitsdirektor als auch als Mitglied im Aufsichtsrat tätig.
Seine Branchenexpertise sammelte Frank Priewe in verschiedenen Bereichen, so im Verkehr/Luftfahrt, Energie, Ticketing & Entertainment, IT und im Dienstleistungssektor. Neben seiner Anwalts- und Beratertätigkeit mit den... mehr
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