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Arbeitsrecht mit Frank Priewe Arbeitsgericht Bonn: Streit zwischen Drogeriemarktkette und Betriebsratsvorsitzenden vorläufig beigelegt

Zwischen einer Drogeriemarktkette und einem Betriebsratsvorsitzenden kommt es zum Streit. Es geht um Pflichtverletzungen, seine Kündigung und Geld.

Vor dem Arbeitsgericht Bonn einigten sich Drogeriemarktkette und ein Betriebsratsvorsitzender auf einen Vergleich (Bild: picture alliance / dts-Agentur).

Im Oktober 2024 berichtete die Presse des Arbeitsgerichts Bonn, dass die 5. Kammer des Arbeitsgerichtes mehrere Verfahren zwischen einer Drogeriemarktkette und dem Betriebsratsvorsitzenden eines ihrer Logistikzentren verhandelte.

Die Drogeriemarktkette wirft dem Betriebsratsvorsitzenden seit längerer Zeit verschiedene Pflichtverletzungen vor. Sie begehrt deswegen vor dem Landesarbeitsgericht Köln die Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zu dessen außerordentlicher Kündigung. Die Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes ist nur mit einer solchen Zustimmung möglich.

Nachdem die Drogeriemarktkette zu der Auffassung gelangt war, dass der Betriebsratsvorsitzende im Rahmen einer Rede auf einer Betriebsversammlung sein Amt niedergelegt habe und dass eine Kündigung deswegen nicht mehr der Zustimmung des Betriebsrats bedürfe, kündigte sie ihm zweimal vorsorglich. Zugleich stellte sie die Gehaltszahlungen an ihn ein.

Gegen diese Kündigungen wandte sich der Betriebsratsvorsitzende in einem vor dem Arbeitsgericht Bonn verhandelten Verfahren. Ferner verlangte er Abschlagszahlungen auf seine Vergütung, bis über die Wirksamkeit der Kündigung entschieden sei.

Laut der Presse konnten, unter Vermittlung des Gerichts, die Parteien sich auf einen Vergleich einigen. Dieser sieht unter anderem vor, dass der Arbeitgeber keine Rechte mehr aus den beiden Kündigungen herleitet und die Gehaltszahlungen vorläufig wieder aufnimmt. 

Der Betriebsratsvorsitzende nahm gleichzeitig Abstand von dem Vorwurf, die Drogeriemarktkette habe die Betriebsratsarbeit durch den Ausspruch der Kündigungen und die Einstellung der Gehaltszahlungen gestört.

 

Über die Person

Frank Priewe ist seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit war Frank Priewe auch als Manager in verschiedenen Funktionen, so u.a. als Personaldirektor, Geschäftsführer, Vorstand & Arbeitsdirektor als auch als Mitglied im Aufsichtsrat tätig.

Seine Branchenexpertise sammelte Frank Priewe in verschiedenen Bereichen, so im Verkehr/Luftfahrt, Energie, Ticketing & Entertainment, IT und im Dienstleistungssektor. Neben seiner Anwalts- und Beratertätigkeit mit den... mehr

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