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Arbeitsrecht Arbeitsgericht Hildesheim - Anrechnung von Provisionen auf das auszuzahlende Mutterschaftsgeld während eines Beschäftigungsverbots

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat die erstinstanzliche klagabweisende Entscheidung des Arbeitsgerichts Hildesheim vom 24.08.2022 zum Aktenzeichen 2 Ca 27/22 durch Urteil vom 20.02.2023 bestätigt und die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
So berichtet es das LAG Niedersachsen in seiner Pressemitteilung vom 03.07.2023 kurz und knapp.
Die Klägerin war als Vertriebsmitarbeiterin der Beklagten beschäftigt und erzielte neben fixen Bezügen variable Vergütungsbestandteile. Die Parteien stritten über die Frage, ob die von der Klägerin erworbenen Provisionsbeträge auf das während einem angeordneten Beschäftigungsverbot von der Arbeitgeberin ausgezahlte Mutterschaftsgeld anzurechnen waren.
In seinen Entscheidungsgründen führte das Landesarbeitsgericht u.a. aus, dass Provisionen, die erst während eines ärztlichen Beschäftigungsverbots nach § 16 MuSchG i.d.F. vom 23.05.2017 fällig werden, nur dann und nur in dem Umfang zur Auszahlung kommen, wie sie den nach § 18 Satz 2 MuSchG errechneten Mutterschutzlohn übersteigen.
Die zugelassene Revision ist nicht eingelegt worden.
Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 03.07.2023 – Urteil vom 20.02.2023
LAG Niedersachsen Urteil vom 20.02.20231 (Sa 702/22)
Vorinstanz: Arbeitsgericht Hildesheim vom 24.08.2022 (2 Ca 27/22)
Über die Person
Frank Priewe ist seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit war Frank Priewe auch als Manager in verschiedenen Funktionen, so u.a. als Personaldirektor, Geschäftsführer, Vorstand & Arbeitsdirektor als auch als Mitglied im Aufsichtsrat tätig.
Seine Branchenexpertise sammelte Frank Priewe in verschiedenen Bereichen, so im Verkehr/Luftfahrt, Energie, Ticketing & Entertainment, IT und im Dienstleistungssektor. Neben seiner Anwalts- und Beratertätigkeit mit den... mehr
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